Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) die explizite Einwilligung der betroffenen Person notwendig. Der Double-Opt-In bietet die Möglichkeit eine derartige Einwilligungserklärung einzuholen.

Ablauf

Ein Formular mit aktiviertem Double-Opt-In durchläuft nach dem Absenden, im Gegensatzt zu einem regulären Formular, nicht den Status Eingegangen (siehe Status- und Aktionsverarbeitung). Somit wird die Status- und Aktionsverarbeitung noch nicht angestoßen. Stattdessen wird eine E-Mail  mit einem Bestätigungslink versendet. Erst nachdem dieser Link aufgerufen wurde, beginnt die konfigurierte Verarbeitung des Formulars. Der Bestätigungslink kann nur einmal aufgerufen werden und ist danach nicht mehr gültig. Auf diese Weise kann bspw. die Einwilligungserklärung von Nutzern eingeholt werden. Die E-Mail-Zieladresse wird typischerweise aus dem Formular selber bezogen.

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